Konkubinat

Ein Konkubinat ist eine eheähnliche Lebensgemeinschaft zweier Personen unterschiedlichen Geschlechts. Es besteht also eine Partnerschaft ohne zu heiraten. Anders als die Ehe ist ein Konkubinat jederzeit formlos auflösbar. Finanziell kann sich dies, insbesondere für Doppelverdiener, in den Bereichen Rente und Steuern bezahlt machen. Unter den Nachfolgenden Aspekten schneidet die Ehe jedoch besser ab.

Die Ehe kennt ein Beistandsrecht beziehungsweise eine Beistandspflicht (Art. 159 ZGB). Der Ehegatte erhält daher ärztliche Auskunft und Zutritt zum Spital.

Konkubinatspartner erhalten keine ärztliche Auskunft und kein Zutritt zum Spital Sie benötigen eine schriftliche Erklärung.

Um bei Schicksalsschlägen nicht nur Zutritt und Auskunft zu erhalten bietet Netnotar, sowohl Verheirateten als auch Paaren die im Konkubinat leben, die Möglichkeit einen Vorsorgeauftrag zu errichten. So können Sie sich als Vertrauensperson für die Personensorge und die Vermögenssorge wählen.

Im Bereich der AHV erhalten die Verheirateten wegen der sogenannten Plafonierung eine gekürzte Rente. Unverheiratete Paare erhalten hingegen zwei ungekürzte Renten.

Soziale Ungleichgewicht kann im Falle der Trennung des Paares entstehen. Anders als bei der Scheidung verheirateter Paare entsteht im BVG-Bereich (so auch bei der AHV) bei der Trennung kein Anspruch auf Teilung der jeweiligen während der Konkubinatszeit angesammelten Pensionskassenguthaben. Derjenige Partner der seinen Beruf zurückstellt,  um beispielsweise den Haushalt zu führen, ist in diesem Punkt in der nachteiligen Position.

Für das Erbrecht existiert das Konkubinat nicht. Eine Partnerschaft ohne Heirat oder Eintrag führt nicht zu einem gegenseitigen Erbrecht. Dies auch dann nicht , wenn die Partnerschaft schon viele Jahre dauert und man gemeinsame Nachkommen hat.

Leben noch Eltern oder Kinder, müssen auch bei testamentarischen der erbvertraglichen Zuweisungen grosse Pflichtteile berücksichtigt werden. Insbesondere bei Nachkommen ist nur ein Viertel der Erbschaft frei verfügbar. Um zu verhindern, dass die Interessen der gemeinsamen Kinder durch die Behörden vertreten werden lohnt es sich hier zu heiraten.

Heiraten

Es gibt viele gute Gründe dafür im Konkubinat zu leben. Unter den aufgezeigten Aspekten, insbesondere dem Erbrecht überwiegen jedoch die Vorteile der Ehe.

Wer sich entschliesst zu heiraten kann mit der Wahl des Gütertrennung viele Vorteile des Konkubinates übernehmen. Man profitiert von einfachen Verhältnissen, einfacher Haftung und einfacher Auflösung. Die Ausgestaltung ist jedoch ausgewogener und fairer für beide Partner.

* zuzüglich 8,1% MWST und amtliche Gebühren